Nach dem heutigen Stand werden Substitute für herkömmliche Strahlmittel aufgrund ihrer Risiken für und Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt auch in der Zukunft hart von Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt sowie von Interessenvereinigungen ins Gericht genommen.
Leider ist die Reduzierung der Belastungswerte durch gefährliche, in die Luft abgegebene Partikel komplizierter, als einfach persönliche Schutzausrüstung (PSA) anzulegen. Es ist sogar so, dass die ausschließliche Verwendung von PSA mit den festgeschriebenen Richtlinien zahlreicher mit dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit beauftragten Regierungsbehörden im Widerspruch steht.
PSA sollte beim Schutz vor Strahlmitteln das letzte Mittel sein ... nicht das erste
Zahlreiche Regierungsbehörden auf der ganzen Welt suchen im Zusammenhang mit Strahlmitteln nach intelligenteren Technologien, da sie weiter mit den negativen Auswirkungen von herkömmlichen Techniken zu kämpfen haben. Aus diesem Grund befürworten sie, dass Standards festgelegt und von Anwendern von Strahlmitteln eingehalten werden, um die Verwendung der sichersten Anwendungspraktiken zu gewährleisten. PSA ist dabei in fast jedem Fall das letzte Mittel.
Beispielsweise schreibt der „Abrasive Blasting Code of Practice“ im australischen Queensland die folgenden bestmöglichen Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf herkömmliches Strahlen vor:
1. Eliminierung, d. h. Beseitigen einer Gefahr durch Ausschaltung des verbundenen Risikos.
2. Substitution, d. h. Ersetzen eines Stoffes oder Prozesses durch einen Stoff oder Prozess mit geringerem potenziellen Risiko.
3. Isolierende/technische Maßnahmen, d. h. Modifizieren der Arbeitsumgebung oder des Prozesses zwischen dem Arbeiter und dem Risiko.
4. Administrative Maßnahmen, d. h. die Lösung (am unteren Ende dieser Hierarchie), die das Risiko durch verbesserte Schulung, Umstellung von Teams oder Umsetzung von Mitarbeitern oder andere administrative Maßnahmen reduziert.
Erst dann, und nur wenn die vorangehenden vier Maßnahmen nicht verfügbar sind, empfiehlt der „Abrasive Blasting Code of Practice“ wie zahlreiche andere Verfahrensregeln für Strahlarbeiten die Verwendung von PSA als letztes Mittel. Gemäß dieses Codes: „Administrative Begrenzungsmaßnahmen und PSA sind von menschlichem/r Verhalten und Überwachung abhängig und, wenn sie als einziges Mittel verwendet werden, bei der Minimierung von Risiken gewöhnlich am wenigsten effektiv.“
Letztendlich suchen Organisationen auf der ganzen Welt nach sichereren Strahlmethoden und sind daran interessiert, herkömmliche Techniken zu eliminieren, zu ersetzen oder zu isolieren und dadurch die Umwelt und ihr Personal besser zu schützen.
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